Morgen geht es im Bundestag um die Streichung des Artikels 219a und einen Schluss der Kriminalisierung von Ärzt:innen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das ist wichtig, denn wir wollen mehr Selbstbestimmung ermöglichen und für alle mehr niedrigschwellige Beratungsangebote sicherstellen.
Worum geht es?
Ärzt:innen werden durch §219a kriminalisiert, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Diese Kriminalisierung führt zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungssituation. Besonders im ländlichen Raum sind kaum noch Ärzt:innen anzutreffen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können.
Wir als SPD setzen alles daran, ungeborenes Leben zu schützen, indem wir Frauen und Familien stärken. Dazu zählt, die sexuelle Bildung zu verbessern, Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern oder für alle niedrigschwellige Beratungsangebote sicherzustellen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Kindergrundsicherung, die wir jetzt im Bund endlich gemeinsam auf den Weg bringen.
Hier in Baden-Württemberg dagegen regieren die Grünen mit der CDU – und die Position der Konservativen hat sich klar durchgesetzt. Bei der Abstimmung über die Abschaffung von §219a im Bundesrat hat sich die grün-schwarze Landesregierung enthalten. Enttäuschend – findet auch unsere stellvertretende Vorsitzende Dorothea Kliche-Behnke: "Die schönen Reden der Grünen im Landtag helfen nicht, wenn man im Bundesrat nicht auch seine Stimme erhebt!